Hausordnung
Stand: April 2026Willkommen im Bomaye Boxgym Munich. Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Gäste, Begleitpersonen und Besucher des Studios. Sie sorgt für ein sicheres, respektvolles und professionelles Trainingsumfeld – im Geist von 1974.
§ 1 Geltungsbereich und Hausrecht
(1) Diese Hausordnung gilt für sämtliche Räumlichkeiten des Bomaye Boxgym Munich (Wilhelm-Hale-Straße 44, Tiefhof Pineapple Park, 80639 München) sowie für alle vom Studio organisierten Veranstaltungen, Trainings und Wettkämpfe.
(2) Das Hausrecht wird durch die Studioleitung sowie durch berechtigte Mitarbeitende und Trainer:innen ausgeübt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
(1) Die aktuellen Öffnungszeiten sind:
- Montag – Freitag: 07:00 – 11:30 Uhr und 16:00 – 22:30 Uhr
- Samstag: 10:00 – 16:00 Uhr (außer bei Veranstaltungen)
- Sonntag: Ruhetag (außer bei Veranstaltungen)
(2) Der Zutritt ist ausschließlich Mitgliedern, angemeldeten Probetrainierenden und ausdrücklich eingeladenen Gästen gestattet.
(3) Der Aufenthalt im Studio außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
§ 3 Verhalten und respektvoller Umgang
(1) Im Bomaye Boxgym Munich gilt ein klares Bekenntnis zu Respekt, Fairness und Toleranz. Diskriminierung jeglicher Art – aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder körperlicher Verfassung – wird nicht geduldet.
(2) Gewalt außerhalb des Trainingskontexts, verbale Übergriffe, Beleidigungen oder Mobbing führen zum sofortigen Ausschluss.
(3) Das Studio versteht sich als Safe Space – insbesondere für Frauen, Jugendliche und Anfänger:innen.
§ 4 Trainingsregeln und Pflicht-Equipment
(1) Vor Trainingsbeginn ist eine Einweisung durch eine:n Trainer:in erforderlich.
(2) Pflicht-Equipment für Boxtraining:
- Boxhandschuhe (10–14 Oz, je nach Körpergewicht)
- Bandagen oder Innenhandschuhe
- Mundschutz (für Sparring zwingend erforderlich)
- Saubere Hallenschuhe oder Boxschuhe
- Sportkleidung und Handtuch
(3) Pflicht-Equipment für Kickboxen (zusätzlich):
- Schienbeinschoner
- ggf. Tiefschutz / Brustschutz (insbesondere im Sparring)
(4) Boxhandschuhe können beim ersten Training kostenlos geliehen werden. Für regelmäßiges Training wird eigenes Equipment dringend empfohlen.
(5) Sparring ist ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch die Trainer:innen und ab einem Mindestalter von 10 Jahren erlaubt. Für Minderjährige ist eine separate, schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
§ 5 Hygiene
(1) Aus Rücksicht auf die Gemeinschaft ist auf persönliche Hygiene zu achten: saubere Trainingskleidung, Deodorant, kurze Fingernägel.
(2) Nach dem Training sind benutzte Trainingsgeräte (Sandsäcke, Pratzen, Pads, Matten) abzuwischen.
(3) Bei ansteckenden Erkrankungen (z. B. Hautinfektionen, Grippe, Magen-Darm) ist vom Training abzusehen.
(4) Im gesamten Trainingsbereich sind ausschließlich saubere Hallenschuhe zu tragen. Straßenschuhe sind nicht gestattet.
§ 6 Umkleiden, Schließfächer und Wertsachen
(1) Es stehen getrennte Umkleidebereiche für Männer und Frauen mit Schließfächern und Duschen zur Verfügung.
(2) Schließfächer sind ausschließlich für die Dauer des Trainings zu nutzen. Über Nacht eingeschlossene Gegenstände werden entfernt.
(3) Für Wertsachen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Wertgegenstände sind in den Schließfächern zu verstauen oder besser zu Hause zu lassen.
§ 7 Foto-, Video- und Social-Media-Aufnahmen
(1) Eigenaufnahmen während des Trainingsbetriebs sind nur mit Zustimmung aller im Bild erkennbaren Personen sowie der anwesenden Trainer:in gestattet.
(2) Aufnahmen in Umkleiden, Duschen und Sanitärbereichen sind ausnahmslos verboten.
(3) Offizielle Foto- und Videoaufnahmen durch das Studio (z. B. für Marketing, Social Media, Website) erfolgen nur nach Einwilligung. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
(4) Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit per E-Mail an support@bomayegym.com möglich.
§ 8 Begleitpersonen, Kinder und Jugendliche
(1) Mitglieder können trainieren ab einem Mindestalter von 6 Jahren.
(2) Sparring ist erst ab einem Alter von 10 Jahren erlaubt – mit gültiger Sparring-Freigabe der Erziehungsberechtigten.
(3) Bei Minderjährigen ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung für die Teilnahme am Training. Diese ist verfügbar unter bomayegym.com/u18.
(4) Begleitpersonen halten sich ausschließlich im dafür vorgesehenen Wartebereich auf und stören den Trainingsbetrieb nicht.
(5) Hol- und Bringpflicht: Erziehungsberechtigte sind für die rechtzeitige Abholung ihrer Kinder verantwortlich. Außerhalb der Trainingszeiten besteht keine Aufsichtspflicht durch das Studio.
§ 9 Athletikbereich
Der separate Athletikbereich (Strength & Conditioning) befindet sich derzeit im Aufbau und wird voraussichtlich ab Juli 2026 nutzbar sein. Für diesen Bereich gelten ergänzende Regelungen, die zu gegebener Zeit kommuniziert werden.
§ 10 Sicherheit und Verbote
Im gesamten Studio sind insbesondere untersagt:
- Konsum oder Mitführen von Alkohol und illegalen Drogen
- Rauchen (inkl. E-Zigaretten) im gesamten Gebäude
- Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen
- Training unter Einfluss von leistungssteigernden Substanzen
- Glasflaschen und Lebensmittel im Trainingsbereich
- Mitnahme von Tieren (außer Assistenztiere)
§ 11 Erste Hilfe und Notfälle
(1) Verletzungen sind sofort einer/einem Trainer:in oder der Studioleitung zu melden.
(2) Erste-Hilfe-Material ist im Studio vorhanden; der Standort wird beim ersten Training erläutert.
(3) Im Notfall (Notruf 112) handelt die anwesende Trainer:in oder die Studioleitung. Notausgänge sind klar gekennzeichnet und stets freizuhalten.
§ 12 Haftung
(1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Mit dem Training im Bereich Boxen und Kickboxen wird ein erhöhtes Verletzungsrisiko ausdrücklich anerkannt.
(2) Das Studio haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Trainingsgeräte oder Nichtbeachten der Trainingsanweisungen entstehen.
(3) Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Studios vorliegt.
(4) Es gelten ergänzend die Haftungsregelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 8): bomayegym.com/agb
§ 13 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung: bomayegym.com/datenschutz
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Diese Hausordnung wurde mit Sorgfalt erstellt und kann bei betrieblicher Notwendigkeit angepasst werden. Änderungen werden im Studio ausgehängt und auf dieser Website veröffentlicht.
(2) Mit dem Betreten des Studios sowie mit Anmeldung als Mitglied erkennt man die Hausordnung verbindlich an.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ali, Bomaye! 🥊
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